Rechtsgebiete
Schwerpunktmäßig bin ich im Familienrecht tätig, vertrete aber auch in allen anderen Rechtsgebieten. Interessenschwerpunkte liegen im Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.
Familienrechtliche Auseinandersetzungen, die die Einschaltung einer Anwältin erforderlich machen können, entstehen meist im Zusammenhang mit einer Trennung und/oder Scheidung.
Hier gilt es Fragen zu klären, die den Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, die Aufteilung des Hausrats, den Verbleib etwaiger gemeinsamer Kinder und Umgangskontakte des nicht betreuenden Elternteils betreffen. Auch die vermögensmäßige Auseinandersetzung außerhalb des Zugewinnausgleichs und des regelmäßig im Verbund mit der Scheidung zu regelnden Versorgungsausgleichs gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Familienrecht ist eine hoch komplexe Materie, die für eine fundierte Beratung Erfahrung und stete Fortbildung in diesem Rechtsgebiet erfordert.
Als Fachanwältin für Familienrecht, die diese Kriterien erfüllt, stehe ich für eine außergerichtliche Beratung und Interessenvertretung genauso zur Verfügung, wie für vor dem Familiengericht geführte Verfahren. Zu diesen zählen vorwiegend Scheidungen und Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten sowie Unterhaltssachen.
Gerät man unschuldig oder schuldig in das Visier der Strafverfolgungsbehörden, sollte man, jedenfalls in gravierenderen Fällen, stets von seinem Recht, sich eines anwaltlichen Beistands zu bedienen, Gebrauch machen. Es steht einfach zu viel auf dem Spiel!
Insbesondere gerade dann, wenn man unschuldig ist, sollte man das Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ beherzigen. Das Sprichwort „Wer sich verteidigt, klagt sich an“ gilt im Strafprozess trotz des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht.
In bestimmten Fällen besteht Anspruch auf die Beiordnung einer Anwältin als Pflichtverteidigerin, dann trägt der Staat die Anwaltskosten. Seit dem Beginn meiner beruflichen Tätigkeit hat mich das Strafrecht immer besonders interessiert und demgemäß bin ich seit über 20 Jahren auch als Strafverteidigerin tätig. Diese Erfahrung kann auch Ihnen nutzen.
Eines der Kernstücke unseres bürgerlichen Rechts ist das Mietrecht. Wie das Familienrecht ein Rechtsgebiet, das uns fast alle betrifft, entweder als Mieter oder als Vermieter.
Mietrechtliche Auseinandersetzungen haben immer eine besondere soziale Sprengkraft, geht es doch um das Heim, das Zuhause von Menschen, mitunter aber auch um die wirtschaftliche Existenz, egal ob man als Mieter oder privater Vermieter betroffen ist.
In meiner anwaltlichen Tätigkeit stehe ich mitunter auf Mieterseite, mitunter auf Vermieterseite, so dass ich, egal wen ich vertrete, die prozessualen Reaktionen der Gegenseite oftmals schon voraussehen kann. Das Prozessrecht ist wie ein Florett und, wer damit umzugehen versteht, kann - auch wenn seine rechtliche Position vielleicht nicht so stark ist - trotzdem den Sitzungssaal als Gewinner verlassen.
Ärgerlich ist es, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn es mit der Schadensregulierung Schwierigkeiten gibt. Hier sollte man sich nicht scheuen, schnell eine Anwältin einzuschalten. Ist der Unfallgegner für den Schaden verantwortlich, muss er auch die Kosten des beigezogenen Anwalts übernehmen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden (Reparaturkosten bis zu 700,00 EUR) handelt.
Ganz wichtig ist es, den Schadenumfang sogleich gerichtsfest dokumentieren zu lassen und das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen einzuholen. Gesehen werden muss auch, dass das Ansinnen mancher Haftpflichtversicherung, die Schadenregulierung selbst zu übernehmen, nicht uneigennützig erfolgt und meist bedeutet, dass die Reparatur nicht in der Werkstatt Ihres Vertrauens stattfindet. Wollen Sie das?
Anwaltliche Beratung ist zudem wichtig um wirklich alle Schadenpositionen zu erkennen, sei es die allgemeine Kostenpauschale, einen Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder den sog. Haushaltsführungsschaden.
Seit 1999 bin ich auch als Mediatorin tätig und Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Mediation des DAV seit dem 28. März 2000. Seitdem habe ich verschiedene Projekte, die sich mit dem Mediationsgedanken beschäftigen, begleitet.
Wenn ich als Mediatorin engagiert werde, versuche ich den Beteiligten bei der einverständlichen Lösung ihres Konflikts zu helfen.
In familienrechtlichen Auseinandersetzungen bietet sich dieses Verfahren mitunter an, wenn verhindert werden soll, das gemeinsame Kinder unter dem Streit der Eltern leiden.
Ziel ist es von den Positionen zu den dahinter stehenden Interessen zu gelangen und hier für einen tragfähigen Ausgleich zu sorgen.
Wenn ich jemandem, der noch nie etwas von Mediation gehört hat, zu erklären versuche, was es mit der Mediation auf sich hat, bemühe ich oftmals folgende kleine Geschichte:
Zwei Kinder streiten sich um eine Apfelsine und laufen zu ihrer Mutter. Ohne zu fragen, um was es den Kindern eigentlich geht, welches Interesse sie jeweils verfolgen, schneidet sie die Apfelsine in zwei Hälften und gibt jedem Kind eine Hälfte. Eine scheinbar gerechte Lösung. Hätte sie sich aber erkundigt, was die beiden wollen, hätte sie erfahren, das das eine Kind mit der Schale etwas basteln möchte und das andere Kind nur den Saft haben wollte. Hätte sie nachgefragt und richtig zugehört, hätte sie dies erkennen und beide Kinder zufrieden machen können.
Das ist Mediation.